Rechtsgebiete

Steuerstrafrecht
Das Steuerstrafrecht betrifft besonders komplexe Rechtsmaterien, bei denen Fehler gravierende finanzielle und strafrechtliche Konsequenzen haben können. Unsere Kanzlei bietet Ihnen fundierte rechtliche Unterstützung bei allen Fragestellungen des Steuerstrafrechts.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Steuerstrafrecht:

Strafverteidigung bei Steuerdelikten
Vertretung in Verfahren wegen Steuerhinterziehung
leichtfertiger Steuerverkürzung
sonstiger steuerstrafrechtlicher Vorwürfe

Selbstanzeigen und strafbefreiende Maßnahmen
Beratung und Begleitung bei Selbstanzeigen nach § 371 AO, um strafbefreiende Effekte optimal zu nutzen.

Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Gerichten
Durchsetzung Ihrer Rechte in Ermittlungsverfahren, Steuerfahndung, Einspruchs- und Klageverfahren

Wir vertreten Ihre Interessen konsequent und strategisch, um Risiken zu minimieren und eine bestmögliche Lösung zu erreichen. Dabei verbinden wir umfassende Kenntnisse des Steuerrechts mit fundierter strafrechtlicher Expertise.
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Öffnungszeiten
Mo-Fr: 10:00-17:00 Uhr
Samstag & Sonntag: Geschlossen