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Rechtsgebiete 

 

Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht betrifft besonders komplexe Rechtsmaterien, bei denen Fehler gravierende finanzielle und strafrechtliche Konsequenzen haben können. Unsere Kanzlei bietet Ihnen fundierte rechtliche Unterstützung bei allen Fragestellungen des Steuerstrafrechts.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Steuerstrafrecht:

Strafverteidigung bei Steuerdelikten

Vertretung in Verfahren wegen Steuerhinterziehung

leichtfertiger Steuerverkürzung

sonstiger steuerstrafrechtlicher Vorwürfe

Selbstanzeigen und strafbefreiende Maßnahmen

Beratung und Begleitung bei Selbstanzeigen nach § 371 AO, um strafbefreiende Effekte optimal zu nutzen.

Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Gerichten

Durchsetzung Ihrer Rechte in Ermittlungsverfahren, Steuerfahndung, Einspruchs- und Klageverfahren

 

 Wir vertreten Ihre Interessen konsequent und strategisch, um Risiken zu minimieren und eine bestmögliche Lösung zu erreichen. Dabei verbinden wir umfassende Kenntnisse des Steuerrechts mit fundierter strafrechtlicher Expertise.

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Samstag & Sonntag: Geschlossen

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