Rechtsgebiete

Mietrecht
Das Mietrecht regelt das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter und ist durch eine Vielzahl gesetzlicher Vorgaben geprägt. Konflikte entstehen häufig bei Kündigungen, Mieterhöhungen oder bei der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Mietverhältnis beendet werden kann.
Unsere Kanzlei vertritt sowohl Mieter als auch Vermieter und sorgt für eine rechtssichere Durchsetzung Ihrer Interessen.
Wir gewährleisten eine fundierte rechtliche Prüfung und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Mietrecht:

Kündigung von Mietverhältnissen
Aus Mietersicht:
Prüfung der Wirksamkeit einer Vermieterkündigung
Abwehr unrechtmäßiger Kündigungen
Beratung bei Eigenbedarfskündigungen
Aus Vermietersicht:
Gestaltung und Durchsetzung wirksamer Kündigungen, insbesondere bei Eigenbedarf, Pflichtverletzungen oder Zahlungsverzug des Mieters

Räumungsklage
Aus Mietersicht:
Verteidigung gegen unberechtigte Räumungsklagen
Verhandlung über Räumungsfristen
Schutz vor vorschnellem Wohnungsverlust
Aus Vermietersicht:
Durchsetzung von Räumungsansprüchen nach wirksamer Kündigung
gerichtliche Geltendmachung
Begleitung im Vollstreckungsverfahren

Mieterhöhungen
Aus Mietersicht:
Überprüfung von Mieterhöhungsverlangen auf ihre formelle und materielle Rechtmäßigkeit
Abwehr unzulässiger oder überhöhter Forderungen.
Aus Vermietersicht:
Rechtssichere Gestaltung und Durchsetzung von Mieterhöhungen, insbesondere im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
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Öffnungszeiten
Mo-Fr: 10:00-17:00 Uhr
Samstag & Sonntag: Geschlossen