Rechtsgebiete

Privates Baurecht
Mängelgewährleistungsrecht im privaten Baurecht:
Beim Hausbau oder bei Sanierungsarbeiten kommt es nicht selten zu Baumängeln – sei es durch fehlerhafte Planung, mangelhafte Ausführung oder unzureichende Materialien. Das Mängelgewährleistungsrecht schützt Bauherren und Eigentümer in solchen Fällen und regelt, welche Rechte Ihnen zustehen.
Ihre Rechte als Bauherr
- Nacherfüllung: Anspruch auf Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung.
- Minderung: Reduzierung des Werklohns, wenn der Mangel nicht vollständig behoben wird.
- Rücktritt: Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zu lösen.
- Schadensersatz: Ersatz von Folgeschäden, die durch den Mangel entstehen.
Unser Ziel ist es, Ihre Rechte effektiv und zügig durchzusetzen – damit Sie die Bauqualität erhalten, die Ihnen vertraglich zusteht.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im privaten Baurecht:
Prüfung der Werkverträge
Prüfung und Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche
Vertretung gegenüber Bauunternehmen, Handwerkern und Versicherern
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Öffnungszeiten
Mo-Fr: 10:00-17:00 Uhr
Samstag & Sonntag: Geschlossen
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