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Rechtsgebiete

 

Privates Baurecht

Mängelgewährleistungsrecht im privaten Baurecht:

 

Beim Hausbau oder bei Sanierungsarbeiten kommt es nicht selten zu Baumängeln – sei es durch fehlerhafte Planung, mangelhafte Ausführung oder unzureichende Materialien. Das Mängelgewährleistungsrecht schützt Bauherren und Eigentümer in solchen Fällen und regelt, welche Rechte Ihnen zustehen.

 

Ihre Rechte als Bauherr

  • Nacherfüllung: Anspruch auf Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung.
  • Minderung: Reduzierung des Werklohns, wenn der Mangel nicht vollständig behoben wird.
  • Rücktritt: Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zu lösen.
  • Schadensersatz: Ersatz von Folgeschäden, die durch den Mangel entstehen.

 

Unser Ziel ist es, Ihre Rechte effektiv und zügig durchzusetzen – damit Sie die Bauqualität erhalten, die Ihnen vertraglich zusteht.

 

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im privaten Baurecht:

Prüfung der Werkverträge

Prüfung und Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche

Vertretung gegenüber Bauunternehmen, Handwerkern und Versicherern

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