Rechtsgebiete

Ausländerrecht
Was ist das Ausländerrecht?
Das Ausländerrecht ist ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet. Es regelt im Allgemeinen die Einreise und den Aufenthalt von Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Dabei beinhaltet es insbesondere folgende Themen:
- Einreise nach Deutschland
- Aufenthalt und Niederlassung
- Familienzusammenführung und Familiennachzug
- Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung
- Einbürgerung und doppelte Staatsangehörigkeit
- Duldung und Abschiebung
- Aysl und Flüchtlingsschutz
Das Ausländerrecht umfasst alle Gesetze und sonstige Vorschriften, die die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland regelen. Zentrale Rechtsgrundlage ist das seit dem 1. Januar 2005 geltende Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Es dient vor allem der Steuerung und Begrenzung von Zuwanderung und wird durch verschiedene Rechtsverordnungen – insbesondere die Aufenthaltsverordnung (AufenthV) und die Beschäftigungsverordnung (BeschV) – ergänzt.
Für wen gilt das Ausländerrecht?
Das Ausländerrecht gilt für alle Menschen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Der Gesetzgeber differenziert hierbei nach der Herkunft der Ausländer:
- Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
- Staatsbürger von Staaten, mit denen besondere Abkommen bestehen
- Drittstaatangehörige
- Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention
- Staatenlose sowie Menschen, deren Identität nicht geklärt ist
Droht Ihnen eine Abschiebung? Wir stehen Ihnen zur Seite!
Eine Abschiebung ist die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht von Ausländerinnen und Ausländern. Sie kann für Betroffene und ihre Familien eine äußerst belastende Situation sein. Wenn Ihnen die Ausreise droht, ist schnelles und kompetentes Handeln entscheidend.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie professionell und zuverlässig in allen Phasen des Verfahrens: Wir prüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten, vertreten Sie gegenüber den Behörden und setzen uns dafür ein, Ihre Aufenthaltsrechte zu wahren.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Ausländerrecht:

Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt. Sie kann verlängert werden und ist stets an einen bestimmten Zweck geknüpft. Typische Gründe sind beispielsweise ein Studium, die Ausübung einer Erwerbstätigkeit, die Familienzusammenführung, die Anerkennung als Flüchtling oder andere humanitäre Gründe.

Familiennachzug
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Ausländerinnen und Ausländer einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel in Deutschland, wenn nahe Familienangehörige entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels sind. In der Regel betrifft dies Ehegatten sowie minderjährige Kinder, die zu ihren Angehörigen nachziehen können. In besonderen Ausnahmefällen kann das Recht auf Familiennachzug jedoch auch für Eltern, Großeltern oder Enkelkinder bestehen.

Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis berechtigt Ausländerinnen und Ausländer zu einem unbefristeten und zweckunabhängigen Aufenthalt in Deutschland. In der Regel setzt ihre Erteilung einen zuvor längeren Aufenthalt mit einer Aufenthaltserlaubnis voraus.
Die Niederlassungserlaubnis wird nur auf Antrag erteilt. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, hängt vom jeweiligen Aufenthaltsgrund ab – etwa Familiennachzug, humanitäre Aufnahme oder Erwerbstätigkeit. Häufig erforderlich sind unter anderem die Sicherung des Lebensunterhalts sowie der erfolgreiche Abschluss eines Integrationskurses.

Fiktionsbescheinigung
Eine Fiktionsbescheinigung wird Ausländerinnen und Ausländern erteilt, die einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis gestellt haben, über den noch nicht entschieden wurde. Wurde der Antrag fristgerecht eingereicht, gilt der Aufenthalt bis zur Entscheidung der Behörde als rechtmäßig und erlaubt. Erfolgt die Antragstellung hingegen verspätet, wird der Aufenthalt in der Regel lediglich als Duldung bewertet.

Duldung
Ausländerinnen und Ausländer, die kein Aufenthaltsrecht oder kein Freizügigkeitsrecht besitzen, sind in Deutschland nicht aufenthaltsberechtigt. Sie müssen das Land verlassen oder können abgeschoben werden. Eine Duldung bedeutet die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung, wenn diese aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht durchgeführt werden kann.
Eine Duldung stellt jedoch keine Aufenthaltsberechtigung dar: Die Ausreisepflicht bleibt bestehen, und der Aufenthalt ist weiterhin nicht dauerhaft legal. Die Duldung beendet jedoch die strafrechtliche Verfolgung wegen eines illegalen Aufenthalts. Bei Ausreise erlischt die Duldung, sie berechtigt daher nicht zur Wiedereinreise.

Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU (engl. EU Blue Card) ist ein von einem EU-Mitgliedstaat ausgestellter Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige, der ihnen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im jeweiligen Mitgliedstaat ermöglicht. Ziel der Blauen Karte EU ist es, hochqualifizierten Fachkräften den Aufenthalt in der Europäischen Union zu erleichtern und so dem Fachkräftemangel in vielen Beschäftigungsbereichen entgegenzuwirken.

Einbürgerung
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch Abstammung von einem deutschen Elternteil, durch Einbürgerung oder bei Abstammung von Ausländer/innen durch Geburt im Inland erworben werden.
Sie möchten im Hinblick auf die oben genannten Punkte einen Antrag stellen oder haben bereits einen Antrag gestellt, der abgelehnt wurde?
Dann sind Sie bei uns in den besten Händen. Wir beraten Sie kompetent, prüfen Ihre Erfolgsaussichten und begleiten Sie zuverlässig durch das gesamte Verfahren – von der Antragstellung bis zur Vertretung gegenüber den Behörden und Gerichten.
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