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Eine Abmahnung trifft viele Arbeitnehmer völlig unerwartet. Plötzlich steht ein schwerer Vorwurf im Raum und die Sorge wächst, dass dies der erste Schritt zu einer Kündigung sein könnte. Doch nicht jede Abmahnung ist rechtlich wirksam und viele Schreiben enthalten Fehler, die ihre Wirkung deutlich abschwächen oder sie sogar komplett unwirksam machen können.

Juristisch ist eine Abmahnung ein qualifizierter Hinweis des Arbeitgebers auf eine Pflichtverletzung. Sie hat drei unverzichtbare Bestandteile: eine konkrete Beschreibung des beanstandeten Verhaltens, eine Aufforderung zu künftigem vertragsgerechten Verhalten und die Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen. Fehlt einer dieser Punkte, handelt es sich nicht um eine wirksame Abmahnung.

Zudem kann eine Abmahnung rechtlich auch mündlich ausgesprochen werden. Für den Arbeitgeber ist das aber riskant, denn ohne Schriftform kann er die Abmahnung später kaum beweisen. In der Praxis wird die Abmahnung daher fast immer schriftlich erteilt.

Eine Abmahnung kann aus vielen Gründen unwirksam sein, etwa wenn:

  1. Der Vorwurf nicht konkret geschildert ist
  2. Die Abmahnung falsche Tatsachen enthält
  3. Der Vorwurf rechtlich falsch bewertet wurde
  4. Der Arbeitgeber unverhältnismäßig reagiert
  5. Kein steuerbares Verhalten vorliegt
  6. Die Warnfunktion fehlt oder verbraucht ist

Ein Arbeitnehmer muss eine Abmahnung nicht einfach hinnehmen. Selbst wenn sie zunächst im Raum steht, kann sie aus der Personalakte entfernt werden, allerdings nur dann, wenn bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Abmahnung ist etwa dann löschungsreif, wenn sie ungenaue oder falsche Tatsachen enthält, wenn der Arbeitgeber den Vorwurf rechtlich falsch bewertet hat, wenn sie unverhältnismäßig ist oder wenn kein schutzwürdiges Interesse mehr an ihrem Verbleib in der Personalakte besteht, etwa nach längerer Zeit beanstandungsfreier Tätigkeit.

Eine Abmahnung ist häufig der erste Schritt hin zu einer verhaltensbedingten Kündigung. Denn eine solche Kündigung ist in der Regel nur dann zulässig, wenn der Arbeitnehmer zuvor wegen eines vergleichbaren Fehlverhaltens abgemahnt wurde. Wer früh reagiert, schützt sein Arbeitsverhältnis und seine Prozesschancen.

Ein im Arbeitsrecht erfahrener Anwalt kann die Abmahnung rechtlich einordnen, die Erfolgsaussichten einer Entfernung einschätzen und diese gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen. So lässt sich frühzeitig verhindern, dass ein unberechtigter Vorwurf dauerhaft negative Folgen hat

Ein Anwalt für Arbeitsrecht prüft:

  • ob der Vorwurf stimmt
  • ob die Abmahnung formell korrekt ist
  • ob sie aus der Personalakte entfernt werden kann
  • ob der Arbeitgeber sie später für eine Kündigung nutzen darf
  • ob Gegenmaßnahmen notwendig sind (Gegendarstellung, Unterlassung etc.)

Eine unwirksame Abmahnung schwächt die Position des Arbeitgebers erheblich und ein Anwalt kann oft schon früh verhindern, dass es zu einer Kündigung kommt.

Reagieren Sie daher nicht vorschnell, stattdessen:

  • Abmahnung vollständig prüfen lassen
  • keine schriftlichen Erklärungen ohne Beratung abgeben
  • Personalakte anfordern
  • Gegenmaßnahmen (z. B. Gegendarstellung oder Entfernungsverlangen) klären.