Bußgeld, Blitzer & Führerschein
Anwalt Bußgeldbescheid
Viele Bußgeldbescheide sind rechtlich angreifbar, insbesondere bei Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtverstößen. In der Praxis zeigen sich häufig Fehler bei der Messung, der Auswertung oder im behördlichen Verfahren selbst. Bereits formale Mängel oder unklare Sachverhaltsdarstellungen können dazu führen, dass ein Bußgeldbescheid keinen Bestand hat. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung ist daher oft entscheidend, um Bußgelder zu reduzieren, Punkte zu vermeiden oder ein Verfahren vollständig einstellen zu lassen.
Neben der rechtlichen Überprüfung kann es in geeigneten Fällen auch sinnvoll sein, dass die Kommunikation mit Polizei oder Bußgeldstelle gezielt über den Anwalt erfolgt. Auf diesem Weg lassen sich Unklarheiten im Sachverhalt aufklären oder Missverständnisse ausräumen, ohne dass Mandanten sich selbst rechtlichen Risiken aussetzen. Je nach Konstellation kann dies bereits im frühen Verfahrensstadium zu einer Einstellung des Verfahrens führen. Wir prüfen daher nicht nur Messfehler, Form- und Verfahrensmängel, sondern wählen stets die für Ihren Fall erfolgversprechendste Vorgehensweise.
Kontaktieren Sie uns für eine rechtzeitige rechtliche Einschätzung, um Ihre Chancen auf eine günstige Verfahrenslösung bestmöglich zu wahren.
Anwalt Blitzer
Ob durch stationäre Blitzer, mobile Messgeräte oder Laser-Messungen – Geschwindigkeitskontrollen sind für viele Verkehrsteilnehmer ärgerlich, insbesondere wenn sie empfindliche Sanktionen nach sich ziehen. Vielen Betroffenen ist dabei nicht bewusst, dass Geschwindigkeitsmessungen keineswegs automatisch korrekt sind. Jede Messung unterliegt strengen technischen und rechtlichen Vorgaben, die exakt eingehalten werden müssen.
Ein weiterer zentraler Ansatzpunkt ist die Fahreridentifikation. Nicht in jedem Fall lässt sich anhand eines Blitzerfotos eindeutig feststellen, wer das Fahrzeug tatsächlich geführt hat. Unscharfe Bilder, geringe Auflösung oder fehlende erkennbare Merkmale können dazu führen, dass der Fahrer nicht sicher identifiziert werden kann. Ist eine eindeutige Identifikation nicht möglich, kann ein Bußgeldbescheid keinen Bestand haben.
Auf dieser Grundlage prüfen wir Ihren Bescheid sorgfältig im Detail, nehmen Akteneinsicht und kontrollieren Messunterlagen, Auswertung sowie die Fahreridentifikation auf mögliche rechtliche und technische Angriffspunkte.
Hinweis zu Blitzer-Apps
Viele Verkehrsteilnehmer nutzen Blitzer-Apps oder Warnfunktionen in Navigationssystemen, um vor Geschwindigkeitskontrollen gewarnt zu werden. Dabei ist vielen nicht bewusst, dass die aktive Nutzung solcher Anwendungen während der Fahrt unzulässig ist und selbst eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann:
„Nach § 49 I Nr. 22 StVO handelt ordnungswidrig iSd § 24 StVG, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über sonstige Pflichten des Fahrzeugführers nach § 23 I b StVO verstößt. Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören, § 23 I b 1 StVO. Nach Satz 2 gilt dies insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen.“ (NJW 2015, 3733 Rn. 19, beck-online)
Es ist auch verboten, sich eine aktivierte Blitzer-App eines Beifahrers zunutze zu machen, sofern der Fahrer von der Nutzung weiß und die Warnfunktion bewusst verwendet. Bereits das bewusste Dulden oder Nutzen der Warnhinweise kann ausreichen, um ein Bußgeld zu rechtfertigen. Die Annahme, man sei rechtlich auf der sicheren Seite, solange die App nicht auf dem eigenen Smartphone läuft, ist daher unzutreffend (becklink 2026183, beck-online).
Gerade bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Blitzer-Apps oder anderen technischen Hilfsmitteln hängt die rechtliche Bewertung maßgeblich von den Umständen des Einzelfalls ab und sollte anwaltlich geprüft werden.
Fahrverbot Abwenden
Unter einem Fahrverbot versteht man das zeitlich befristete Verbot, Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu führen. Es stellt eine der einschneidendsten Sanktionen im Ordnungswidrigkeitenrecht dar und wird als sogenannte „Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme“ nur bei besonders gewichtigen Verkehrsverstößen verhängt (§ 25 StVG). Betroffene erhalten hierzu einen Bußgeldbescheid und haben ab Zustellung regelmäßig 14 Tage Zeit, Einspruch einzulegen. Gerade bei einem drohenden Fahrverbot ist ein Einspruch häufig sinnvoll, da der Verlust der Fahrberechtigung für viele Betroffene – insbesondere bei beruflicher Abhängigkeit vom Führerschein – existenzielle Auswirkungen haben kann.
Zwischen Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg und einem Fahrverbot besteht kein automatischer Zusammenhang. Als Faustregel gilt jedoch: Verkehrsverstöße, die mit zwei Punkten bewertet werden, gehen häufig auch mit einem Fahrverbot einher. Wiederholungstäter müssen zudem damit rechnen, dass bereits zwei Verstöße mit jeweils einem Punkt ein Fahrverbot nach sich ziehen können. Bei Erreichen von acht Punkten wird die Fahrerlaubnis zwingend entzogen.
Ein Fahrverbot droht insbesondere bei schweren Verkehrsverstößen, etwa bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol am Steuer oder qualifizierten Rotlichtverstößen. Je nach Art des Verstoßes, Tatort (innerorts oder außerorts) und bestehender Vorbelastung kann die Dauer des Fahrverbots zwischen einem und drei Monaten liegen. Bei Alkoholverstößen ab 0,5 Promille wird regelmäßig bereits beim Erstverstoß ein Fahrverbot angeordnet; Wiederholungstätern droht darüber hinaus der Entzug der Fahrerlaubnis.
Für Ersttäter besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Beginn des Fahrverbots innerhalb einer Vier-Monats-Frist selbst zu bestimmen. Diese Wahlmöglichkeit entfällt bei Wiederholungstätern. Während der Dauer des Fahrverbots wird der Führerschein amtlich verwahrt.
In der Kanzlei Canbay erhalten Sie eine fundierte rechtliche Einschätzung zu Ihren Handlungsoptionen. Wir prüfen sorgfältig, ob das Fahrverbot abgewendet oder zumindest gemildert werden kann, etwa aufgrund von Verfahrensfehlern, eines sogenannten Augenblicksversagens oder einer unzumutbaren Härte, beispielsweise bei drohendem Arbeitsplatzverlust. In geeigneten Fällen kommt auch eine Umwandlung des Fahrverbots in eine erhöhte Geldbuße in Betracht. Ob und in welchem Umfang dies möglich ist, hängt stets von den Umständen des konkreten Einzelfalls ab.
Führerscheinentzug Anwalt
Die Begriffe Fahrverbot und Führerscheinentzug werden häufig gleichgesetzt, unterscheiden sich rechtlich jedoch erheblich. Zwar darf in beiden Fällen vorübergehend kein Fahrzeug geführt werden, die rechtlichen Folgen sind jedoch unterschiedlich.
Beim Fahrverbot wird lediglich das Führerscheindokument für einen begrenzten Zeitraum eingezogen. Die grundsätzliche Berechtigung, ein Kraftfahrzeug zu führen, bleibt bestehen. Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein ohne weitere Voraussetzungen zurückgegeben.
Der Führerscheinentzug hat dagegen deutlich schwerwiegendere Konsequenzen. Hier wird nicht nur das Dokument entzogen, sondern auch die Fahrerlaubnis selbst. Das bedeutet, dass das Recht, ein Fahrzeug zu führen, vollständig erlischt. Die Fahrerlaubnis muss nach Ablauf einer Sperrfrist daher neu beantragt werden. Häufig ist hierfür der Nachweis der Fahreignung erforderlich, etwa durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).
Beim Führerscheinentzug drohen somit weitreichende und oft existenzielle Folgen, insbesondere, wenn die Mobilität beruflich oder familiär unverzichtbar ist. In dieser Situation ist eine frühzeitige anwaltliche Unterstützung entscheidend.
Als auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei begleiten wir Sie durch das gesamte Verfahren, nehmen umfassende Akteneinsicht, prüfen rechtliche Angriffspunkte und entwickeln eine individuelle Strategie zur Verkürzung von Sperrfristen oder zur gezielten Vorbereitung auf eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit ist dabei die rechtssichere Wiedererlangung der Fahrerlaubnis unter möglichst geringer Belastung für den Mandanten.
Anwalt Alkohol am Steuer
Im Verkehrsrecht können Vorwürfe wegen Alkohol- oder Drogeneinfluss im Straßenverkehr bereits bei vergleichsweise niedrigen Messwerten erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Maßgeblich ist dabei nicht nur der gemessene Blutalkoholwert, sondern auch das konkrete Verhalten im Straßenverkehr. Zwar gilt 0,5 Promille als gesetzlicher Grenzwert, jedoch können bereits 0,3 Promille zu Sanktionen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, wenn es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder zu einem Unfall kommt. In vielen Fällen drohen zunächst Bußgelder, Punkte oder ein zeitlich begrenztes Fahrverbot.
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille wird von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen. In diesen Fällen ist regelmäßig mit einem sofortigen Führerscheinentzug zu rechnen. Dieser kann auch bereits bei niedrigeren Werten erfolgen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen oder ein Unfall festgestellt werden. Besonders streng werden Wiederholungstäter beurteilt. Wer trotz einer vorherigen Ahndung erneut alkoholisiert am Straßenverkehr teilnimmt, muss mit deutlich verschärften Maßnahmen rechnen. In solchen Fällen wird häufig die fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen angenommen, was nicht selten zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) führt.
Ein Führerscheinentzug kann jedoch auch ohne eine konkrete Trunkenheitsfahrt erfolgen. Nach dem Straßenverkehrsgesetz und der Fahrerlaubnisverordnung ist die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn Zweifel an der generellen Fahreignung bestehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Alkoholabhängigkeit festgestellt oder eingeräumt wird. Die Fahrerlaubnisbehörde geht dann davon aus, dass der Betroffene Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr nicht zuverlässig trennen kann. Für eine spätere Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist in der Regel der erfolgreiche Nachweis dauerhafter Abstinenz im Rahmen einer MPU erforderlich.
Angesichts der weitreichenden Konsequenzen ist eine frühzeitige anwaltliche Unterstützung von besonderer Bedeutung. Wir prüfen Messungen, Verfahrensabläufe und behördliche Entscheidungen, identifizieren rechtliche Angriffspunkte und entwickeln eine individuell abgestimmte Verteidigungsstrategie. Im Mittelpunkt stehen dabei die Begrenzung von Sanktionen, der Erhalt des Führerscheins sowie (falls erforderlich) die rechtssichere Vorbereitung auf eine Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
Unsere Unterstützung bei Bußgeld, Fahrverbot und Führerscheinentzug:
- Prüfung von Bußgeldbescheiden auf Messfehler, Formmängel und Verjährung
- Überprüfung von Blitzer- und Abstandsmessungen (Eichung, Aufstellung, Auswertung)
- Akteneinsicht zur Bewertung der Beweislage und Verfahrensführung
- Einlegung von Einspruch gegen Bußgeldbescheide und Fahrverbote
- Geltendmachung eines Augenblicksversagens bei einmaligem Fehlverhalten
- Prüfung, ob ein Fahrverbot abgewendet oder in eine Geldbuße umgewandelt werden kann
- Durchsetzung individueller Härtefallregelungen (z. B. bei beruflicher Abhängigkeit vom Führerschein)
- Verteidigung bei Alkohol- oder Drogendelikten im Straßenverkehr
- Begleitung bei Führerscheinentzug, Sperrfrist und Wiedererteilungsverfahren
- Strategische Vorbereitung und rechtliche Unterstützung im Zusammenhang mit einer MPU
- Beratung zu Punkten im Fahreignungsregister und Tilgungsfristen
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Samstag & Sonntag: Geschlossen