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Kündigung

 

Kündigungsschutz

Sie haben eine Kündigung erhalten? Wir helfen Ihnen weiter!

Wer eine Kündigung erhält, steht oft plötzlich vor einer belastenden Situation. Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob die Entscheidung des Arbeitgebers wirksam ist, welche Ansprüche bestehen oder ob eine Abfindung realistisch sein kann. In der Praxis zeigt sich häufig, dass eine Kündigung angreifbar ist, etwa weil gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten wurden, Kündigungsgründe fehlen oder Fehler im Verfahren vorliegen.

Wir unterstützen Sie dabei, die Kündigung rechtlich einzuordnen und die richtigen Schritte einzuleiten. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten sorgfältig und erläutern Ihnen, welche Wege Ihnen offenstehen, zum Beispiel eine Kündigungsschutzklage oder außergerichtliche Verhandlungen über eine Abfindung.

Da nach einer Kündigung oft viele Fragen gleichzeitig auftreten, bieten wir Arbeitnehmern eine kostenlose erste rechtliche Einschätzung an. So erhalten Sie schnell Klarheit darüber, welche Schritte jetzt sinnvoll und notwendig sind.

WICHTIG! Ab dem Tag, an dem Sie Ihre Kündigung erhalten haben, tickt die Uhr gegen Sie. Damit Sie keine wichtigen Fristen verpassen und Ihnen jede Möglichkeit für einen Verhandlungserfolg offensteht, vereinbaren Sie jetzt eine kostenlose Erstberatung.

Warum schnelles anwaltliches Handeln entscheidend ist

Kündigungsschutz

Wer eine Kündigung erhält, sollte schnell prüfen lassen, ob die Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes erfüllt sind. Besonders wichtig ist die gesetzliche Frist. Laut Kündigungsschutzgesetz gilt eine Kündigung als wirksam, wenn nicht innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben wird (§ 4 KSchG), selbst wenn sie fehlerhaft oder völlig unbegründet ist. Das Arbeitsverhältnis gilt dann als endgültig beendet, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber überhaupt ein Kündigungsrecht hatte oder ob Fehler im Verfahren vorlagen.

Eine rechtzeitige anwaltliche Prüfung ist daher entscheidend, um alle Chancen zu sichern. Unsere anwaltliche Unterstützung bietet insbesondere in solchen zeitkritischen Situationen zahlreiche Vorteile:

• sichere Einhaltung aller Fristen
• genaue Prüfung der Kündigung auf formelle und materielle Fehler
• realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten
• strategische Beratung zu Abfindungen oder Vergleichen
• Einbeziehung weiterer Kündigungen oder möglicher Beendigungstatbestände
• Schutz vor unberechtigten Ansprüchen des Arbeitgebers
• deutliche Stärkung Ihrer Verhandlungsposition

Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten umfassend, vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht und führen für Sie Verhandlungen mit dem Arbeitgeber von der Weiterbeschäftigung bis zur Abfindung. Unser Ziel ist es, Ihre Position rechtlich wie wirtschaftlich bestmöglich zu sichern.

Anwalt bei Kündigung: Rechtsberatung für gekündigte Arbeitnehmer in Hamburg

Eine Kündigung kann das Leben von heute auf morgen auf den Kopf stellen. In einer solchen Situation ist es wichtig, nicht allein dazustehen und rechtzeitig zu handeln.

Durch eine anwaltliche Einschätzung können Sie sicher entscheiden, welches Vorgehen Ihre Chancen verbessert und welche Schritte zeitnah notwendig sind.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie als verlässlicher Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Kündigung Ihres Arbeitsvertrags und hilft Ihnen, Ihre Rechte zu schützen und gegen unrechtmäßige Entlassungen vorzugehen.

Bei jeder Kündigung prüfen wir umfassend:

• ob ein zulässiger Kündigungsgrund vorliegt
• ob gesetzliche Fristen eingehalten wurden
• ob besonderer Schutz besteht, etwa bei Schwangerschaft oder Schwerbehinderung
• ob eine Anhörung des Betriebsrats erfolgt ist
• ob Fehler in der Dokumentation oder im Verfahren erkennbar sind
• wie hoch die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem konkreten Fall sind
• ob eine Abfindung erreichbar ist und welche Höhe realistisch erscheint
• welche Alternativen zur Kündigung bestehen, zum Beispiel Weiterbeschäftigung oder ein Aufhebungsvertrag

Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Schritte für Sie am besten sind.

Kündigungsschutzklage und Abfindung – Welche Chancen bestehen?

Mit der Kündigungsschutzklage kann sich der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht gegen eine Kündigung wehren. Damit eine Kündigungsschutzklage Erfolg haben kann, muss das Kündigungsschutzgesetz überhaupt anwendbar sein. Das ist nur der Fall, wenn Sie länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind und mehr als zehn Arbeitnehmer im Unternehmen arbeiten.

Die Klage muss spätestens drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden, sonst gilt die Kündigung als wirksam.

Die meisten Kündigungsschutzprozesse enden durch einen Vergleich, mit dem das Arbeitsverhältnis bei Zahlung einer Abfindung beendet wird. Damit sollen die sozialen und wirtschaftlichen Nachteile, die mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses verbunden sind, abgegolten werden. Ob eine solche Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird und in welcher Höhe, hängt vor allem vom Verhandlungsgeschick der Parteien ab.

Unsere Kanzlei erläutert Ihnen, wie realistisch eine Abfindung in Ihrem Fall ist und welche Faktoren die mögliche Höhe beeinflussen.

 Typische Kriterien sind:

• die Erfolgsaussichten der Klage
• die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit
• Ihr monatliches Bruttogehalt
• das Prozessrisiko des Arbeitgebers
• die wirtschaftliche Situation des Unternehmens
• Ihre persönliche Verhandlungsposition

Wir beraten Sie dazu, welche Vorgehensweise in Ihrer Situation rechtlich und wirtschaftlich am sinnvollsten ist, und begleiten Sie bei allen Schritten von der Klage über Vergleichsverhandlungen bis zur außergerichtlichen Einigung.

Aufhebungsvertrag anwaltlich prüfen lassen

Rechtsanwalt Ercan Canbay ist Ihr Spezialist für eine rechtssichere und faire Vertragsauflösung

Ihnen wurde ein Aufhebungsvertrag angeboten? Jetzt eröffnen sich Ihnen zahlreiche Chancen zur optimalen Gestaltung. Nutzen Sie die Möglichkeit, eine angemessene Abfindung und klare Regelungen zu Resturlaub und Überstunden zu verhandeln. Ein Aufhebungsvertrag wird Arbeitnehmern oft überraschend vorgelegt und mit dem Hinweis verbunden, schnell zu unterschreiben. Genau das sollten Sie vermeiden, denn mit Ihrer Unterschrift verzichten Sie möglicherweise auf Rechte, die Ihnen eigentlich zustehen. Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und ohne Kündigung beendet wird.

Vorsicht! Ein Aufhebungsvertrag kann erhebliche negative finanzielle Auswirkungen haben. Anders als bei einer Kündigung gibt es keine gesetzlichen Schutzmechanismen, keine Kündigungsfristen und keinen Bestandsschutz. Ohne fachkundige Beratung riskieren Sie Verluste und Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld!

Trotzdem kann ein Aufhebungsvertrag sinnvoll sein, wenn alle Bedingungen stimmen. Wir prüfen die Vereinbarung sorgfältig und beraten Sie umfassend zu allen rechtlichen und finanziellen Folgen. Dabei achten wir unter anderem auf:

• mögliche Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld
• die Höhe einer angemessenen Abfindung
• die korrekte Form der Beendigung
• Auswirkungen auf Resturlaub, Boni oder Überstundenvergütung
• die Formulierungen im Arbeitszeugnis
• versteckte oder nachteilige Klauseln

In vielen Fällen lässt sich ein Aufhebungsvertrag deutlich verbessern, bevor er endgültig unterschrieben wird. Wir verhandeln für Sie bessere Konditionen, optimieren die Rahmenbedingungen und sorgen dafür, dass Ihre Rechte vollständig gewahrt bleiben. So vermeiden Sie finanzielle Nachteile und schaffen gleichzeitig eine sichere Grundlage für Ihren beruflichen Neustart.

Betriebsbedingte Kündigung – Prüfung und Schutz durch unsere Kanzlei

Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Gründen beendet, die nicht in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers liegen, sondern ausschließlich im Betrieb oder Unternehmen selbst. Typische Beispiele sind Umstrukturierungen, Auftragsrückgänge, Standortschließungen oder der Abbau von Arbeitsplätzen. Grundlage ist stets eine unternehmerische Entscheidung, aufgrund derer der bisherige Arbeitsplatz dauerhaft wegfällt.

Damit eine betriebsbedingte Kündigung wirksam ist, müssen jedoch strenge rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Wir prüfen für Sie daher detailliert:

•  ob die unternehmerische Entscheidung nachvollziehbar begründet wurde
• ob der Arbeitsplatz tatsächlich dauerhaft wegfällt
• ob es keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung gibt
• ob die Sozialauswahl korrekt und gerecht erfolgt ist
• ob besondere Schutzrechte bestehen, etwa bei Schwangerschaft oder Schwerbehinderung
• ob Alternativen zur Kündigung möglich gewesen wären

Anschließend entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie und entscheiden, ob eine Kündigungsschutzklage, die Verhandlung über eine Abfindung oder eine andere einvernehmliche Lösung sinnvoll ist. Ziel ist es immer, Ihre Position zu stärken und ein Ergebnis zu erzielen, das Ihren wirtschaftlichen und persönlichen Interessen entspricht.

Mit einer sorgfältigen Prüfung und einer klaren juristischen Vorgehensweise verbessern sich Ihre Chancen erheblich, sich erfolgreich gegen eine betriebsbedingte Kündigung zu wehren.

Weitere Informationen zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten im Arbeitsrecht finden Sie hier.

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